Verkehrsunfall / Schadensregulierung

Wußten Sie, daß Ihre Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden, wenn Ihr Unfallgegner alleine für den Unfall haftet und die Schuld frage unstreitig ist?
Wohl in kaum einem anderen Rechtsgebiet wird die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung so oft unterschätzt wie im Verkehrsrecht. Und das gilt auch und speziell dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind:
Die gegnerische Versicherung hat ein massives Eigeninteresse daran, den finanziellen Schaden für die eigene Gesellschaft zu begrenzen. Sie wird, durch erfahrene und spezialisierte Anwälte vertreten, alle Register ziehen, um die zu erstattenden Summen so gering wie möglich zu halten – das gilt für die Kompensation des Schadens an Ihrem Fahrzeug, aber auch zum Beispiel für Schmerzensgeld, Umschulungsmaßnahmen, Heilbehandlungskosten etc.
Die gegnerische Versicherung hat ebenfalls Interesse daran, daß dem eigenen Versicherungsnehmer nur eine Teilschuld zugesprochen wird – hier ist kompetente Beratung und Vertretung wertvoll, zum Beispiel im Umgang mit Gutachten, denn sonst sind Recht haben und Recht bekommen schnell zwei verschiedene Dinge.
Es ist kein Einzelfall, daß von der gegnerischen Versicherung suggeriert wird, daß z. B. ein bestimmter (mit der Versicherung unter Vertrag stehender) Gutachter genommen werden sollte. Entsprechend gilt das für die Reparaturwerkstätte oder den Anwalt.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern:
Ich berate und vertrete Sie bei allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts und kann zur Regelung folgender Bereiche beitragen:

Schuldfrage
Unfallsregulierung
Verdienstausfall
Sachschaden
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Erstattung der Mehrwertsteuer
Mietwagen oder Entschädigung für Nutzungsausfall
Schmerzensgeld
Kosten der Kurbehandlung
Umschulungsmaßnahmen
Folgeschäden
Haushaltsführungsschaden
Übernahme von Unterhaltsverpflichtungen
Reparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden