Erbrecht

Das Erbrecht darf nicht nur nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt werden, insbesondere in diesem Bereicht sind auch Emotionen und zwischenmenschliche Beziehungen zu berücksichtigen.
Bei Tod eines nahestehenden Menschen sind die Betroffenen oftmals nicht in der Lage Situationen objektiv zu beurteilen, oder haben nicht die Kraft, ihnen zustehende Ansprüche auf Auskunft und Zahlung ohne anwaltliche Unterstützung durchzusetzen.
Darüber hinaus werfen auch Testamente und Erbverträge immer wieder die Frage auf, inwiefern sich z.B. Pflichtteilsansprüche oder Schenkungen zur Lebzeit auswirken.

Wir unterstützen und beraten Sie kompetent bei der Gestaltung von Testamenten, Geltendmachung/Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen, sowie in allen weiteren Bereichen des Erbrechts.

Zu den Hauptgebieten des Erbrechts zählen folgende Bereiche:

Erstellung von Testament und Erbvertrag
gesetzliche Erbfolge
Pflichtteilsanspruch
Pflichteilergänzungsanspruch
Schenkung
Schenkungsvertrag zu Lebzeiten
vorweggenommene Erbfolge
Testamentsanfechtung
Vermächtnis
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Überlassungsvertrag