Onlinescheidung

Der Begriff Onlinescheidung hat sich etabliert, ist aber insofern etwas irreführend, als auch bei der sogenannten Onlinescheidung ein Gerichtstermin stattfindet, zu dem Ihre Anwesenheit erforderlich ist. Eine Scheidung völlig ohne persönlichen Termin ist also nicht möglich.

Der Begriff Onlinescheidung beinhaltet jedoch die Möglichkeit, sämtliche für die Scheidung erforderlichen Formalitäten per E-Mail, Fax  oder Telefon durchzuführen; ein Service, der Ihnen selbstverständlich auch in unserer Kanzlei geboten wird.

Die Onlinescheidung ist vor allem dann für Sie interessant, wenn Sie aus zeitlichen Gründen oder auf Grund eines weitentfernten Wohnortes vom Gerichtsstand nicht die Möglichkeit haben einen Anwalt aufzusuchen um die Angelegenheit persönlich zu besprechen.

In diesen Fällen kann die Scheidung auch ohne ein persönliches Mandantengespräch in den Kanzleiräumen vorbereitet und in die Wege geleitet werden, wenn Sie uns online den Auftrag zur Einreichung Ihrer Scheidung erteilen.

Sie erhalten selbstverständlich Abschriften von sämtlichen Schriftsätzen, welche bei uns ein- oder ausgehen.

Ebenso können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail oder Fax mit uns kommunizieren. Bei dem Scheidungstermin vor Ort werden wir anwesend sein.

Sollten Sie die Onlinescheidung in die Wege leiten wollen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (siehe unten).

Hierdurch entstehen für Sie selbstverständlich noch keine Kosten.

Mit dem in dem Formular enthaltenen Angaben, welche selbstverständlich vertraulich behandelt werden, ermöglichen Sie uns lediglich, Ihnen mitzuteilen, wie lange das Scheidungsverfahren voraussichtlich dauern wird, und welche Kosten für Sie entstehen würden.

Anschließend können Sie dann entscheiden, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen oder nicht.

Sollten Sie sich dazu entschließen, uns den Auftrag für die Einreichung der Scheidung zu erteilen, so wird der Scheidungsantrag von uns erstellt und in dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Sofern für das Gericht Unterlagen oder Formblätter ausgefüllt werden müssen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich auch dann, wenn Sie zunächst die Onlinescheidung wünschen, die Möglichkeit, jederzeit einen persönlichen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

Anschließend heißt es dann abwarten, bis das Gericht den Scheidungstermin ansetzt.

Zu diesem Termin werden Sie selbstverständlich von mir oder einem erfahrenen Korrespondenzanwalt begleitet werden.

Aufnahmebogen für Ehe- und Familienrechtssachen

    Kontaktdaten Antragsteller

  • Persönliche Daten des Ehemannes

  • Persönliche Daten der Ehefrau

  • Allgemeine Angaben

 
 
 

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