Anwaltskosten – Gerichtskosten

Allgemeines

Die Gebühren des Rechtsanwalts errechnen sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV).

Es ist möglich im Rahmen einer Honorarvereinbarung von den gesetzlichen Gebühren nach oben abzuweichen; dies erfolgt natürlich nicht ohne das Wissen und die Zustimmung des Mandanten. Eine solche Gebührenvereinbarung ist z.B. dann gerechtfertigt, wenn der Anwalt beauftragt wird einen umfangreichen Vertrag zu begutachten oder zu erstellen. Auf Grund des dann anfallenden erhöhten Arbeitsumfanges kann es gerechtfertigt sein höhere Gebühren als die gesetzlichen in Ansatz zu bringen.

Darüber hinaus fallen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch Gerichtskosten an.

Kosten im Allgemeinen Zivilrecht

Anwaltskosten und Gerichtskosten in verschiedenen Rechtsgebieten aus dem allgemeinen Zivilrecht errechnen sich nach denselben Regeln.

 

Kosten im Familienrecht

Im Familienrecht gibt es, insbesondere im Hinblick auf die Kostentragung und die Gerichtskosten, einige Abweichungen zu den allgemeinen Zivilverfahren. Diese Besonderheiten in der Kostenermittlung finden sie  näher erläutert unter dem Punkt Familienrecht.

 

Kostenhilfen

Ist man finanziell nicht in der Lage, einen Rechtsstreit zu finanzieren oder ein Beratungsgespräch zu bezahlen, so kann Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragt werden.